Regierungspräsidium Tübingen erteilt wasserrechtliche Erlaubnis für Kläranlage Langwiese in Ravensburg
Die größte Kläranlage im Regierungsbezirk Tübingen wird vom Abwasserzweckverband Mariatal betrieben. Zur Einleitung von gereinigtem kommunalen Abwasser in die Schussen hat das Regierungspräsidium Tübingen nun sein „grünes Licht“ erneuert. Da Einleitungszulassungen für Kläranlagen stets nur befristet erteilt werden und die Befristung der bestehenden Zulassung auslief, war die Erteilung einer neuen Erlaubnis notwendig geworden.
Die Kläranlage Langwiese in Ravensburg ist mit einer Kapazität von 184.000 Einwohnerwerten die größte Kläranlage im Regierungsbezirk Tübingen. Sie reinigt die häuslichen und gewerblichen Abwässer des Zweckverbands Mariatal. Dieser umfasst die Kommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt und Berg. Die neue Einleiterlaubnis ist bis zum 31. Dezember 2039 gültig. Die Befristung ist rechtlich vorgesehen, um dem fortschreitenden Stand der Technik bei der Abwasserreinigung Rechnung zu tragen und so den Schutz der Gewässer weiter voran zu bringen.
Die Anlage Langwiese leitet das gereinigte Abwasser in die Schussen ein. Diese mündet etwa 15 km stromabwärts bei Langenargen in den Bodensee. Die Kläranlage fällt damit in den Geltungsbereich der Bodensee-Richtlinien, welche zum Schutz des Bodensees erhöhte Anforderungen an die Abwasserreinigung stellen. Die dort festgelegten Werte werden von der Kläranlage seit Jahren deutlich unterschritten. So lag beispielsweise die mittlere Phosphorkonzentration des eingeleiteten Abwassers im Jahr 2023 bei ca. 0,1 mg/l und damit deutlich unter den von der Bodensee-Richtlinie vorgegebenen 0,3 mg/l. Die Bundesweit geltende Anforderung von 1 mg/l werden hier deutlich unterschritten. Allein im Jahr 2023 wurden von der Kläranlage
Langwiese damit über 80 Tonnen Phosphor aus dem Abwasser des Einzugsgebiets entnommen.
Durch die Erweiterung der Kläranlage im Jahr 2013 um eine sogenannte vierte Reinigungsstufe werden bereits seit elf Jahren auch „Spurenstoffe“ mittels Pulver-Aktivkohle aus dem Abwasser entfernt. Zur Kategorie der Spurenstoffe zählen unter anderem Bestandteile von Arzneimitteln, Substanzen aus Kosmetik- und Reinigungsmitteln und Biozide. Die vorgegebene Eliminationsrate für Spurenstoffe von 80 Prozent wurde im Mittel der letzten drei Jahre mit einer tatsächlichen Eliminationsrate von 91 Prozent deutlich übertroffen.
Seit Inbetriebnahme der vierten Reinigungsstufe konnten allein rund 180 kg des Wirkstoffes Diclofenac gebunden und vor dem Eintrag in die Schussen zurückgehalten werden. Durch einen nachgeschalteten Sandfilter gelingt es zudem einen Großteil des an Partikeln gebundenen Phosphors aus dem Abwasser zu entfernen und somit einen Eintrag in die Schussen bzw. den Bodensee zu verhindern.
Hintergrundinformationen:
Das Einleiten von Stoffen in Gewässer ist als Benutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes anzusehen. Benutzungen sind nach diesem Gesetz erlaubnispflichtig.
Die Zuständigkeit für die wasserrechtliche Einleiterlaubnis von Abwasseranlagen ist im Wassergesetz Baden-Württemberg begründet und liegt im Falle der Kläranlage Langwiese aufgrund der Ausbaugröße beim Regierungspräsidium Tübingen.
In einer wasserrechtlichen Einleiterlaubnis werden u. a. die zulässigen stofflichen Grenzwerte sowie weitere Auflagen für den Betrieb der Kläranlage festgelegt.
In seiner Funktion als einzigartiger Lebensraum und größter Trinkwasserspeicher des Landes gelten der Bodensee und sein Einzugsgebiet als ausgesprochen schützenswert, weswegen deutlich strengere Anforderungen an die Abwasserreinigung gestellt werden als in anderen Einzugsgebieten im Land. Die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Reinigungsleistung des Klärwerks Langwiese leistet deshalb einen überaus wichtigen und wertvollen Beitrag zum Schutz der Schussen und somit auch des Bodensees vor Nährstoff- und Spurenstoffeinträgen und erhält somit nachhaltig das einzigartige Ökosystem Bodensee.
Text: Pressemitteilung RP Tübingen
Bildunterschrift:
Luftaufnahme Kläranlage Langwiese; Fotografie: Felix Kästle